Liebharts Reinheitsgebot
Das Beste oder nichts
Das Reinheitsgebot von 1516 regelt die Verwendung der Zutaten eines Bieres. Wie bei allen Geboten gibt es auch hier Spielräume, die von den Großen der Branche genutzt werden. Wir machen hier keine Kompromisse. Statt Hopfenextrakten verwenden wir in der Liebharts-Privatbrauerei besten Bio-Aromahopfen. Wie bei einem guten Wein hängt der Geschmack wesentlich von der Qualität des Anbaugebietes und der jeweiligen Ernte ab. Auch der richtige Zeitpunkt der Hopfenzugabe beim Brauprozess ist eine hohe Kunst und verleiht dem Bier seine Einzigartigkeit.
Standardmalze haben bei uns keinen Platz. Schließlich sind es unterschiedliche, spezielle Verfahren, die die Malzherstellung aus Gerste und den anschließenden Röstprozess charakterisieren – und damit auch den besonderen Charakter des Bieres prägen. Wir verwenden deshalb viele verschiedene, exklusiv für unsere Brauerei hergestellte „Spezialmalze“. Besondere Malze lassen besondere Biere entstehen.
„Wir gehen aufs Feld.“
Hopfen und Malz werden von uns persönlich geprüft. Dafür gehen wir aufs Feld, zum Bauern und zum Hersteller. Und direkt zum Kunden gehen wir natürlich auch: Auf Festen, Events … sprechen wir mit den Genießern unserer Getränke. Das Feedback, das wir hier bekommen, ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Neu- und Weiterentwicklung unserer stetig wachsenden Produktpalette.